ImmoPro Immobilien GmbH- Die Hausverwaltung auf IHRER Seite!
Kompetenz, Qualität und Kundenorientierung, darauf legen wir besonders Wert bei der Betreuung Ihrer Liegenschaft. Die umfassende Betreuung wird durch bestens ausgebildete und geschulte Mitarbeiter in sämtlichen Bereichen der Liegenschaftsverwaltung (technisch, wirtschaftlich und rechtlich) in ganz Tirol und Vorarlberg gewährleistet. Als besonderen Service können unsere Kunden mittels eigenem Kundenlogin detaillierte Informationen betreffend ihre Liegenschaft online und rund um die Uhr abfragen. Unsere Leistungsübersicht, sowie verschiedene Berichte und Informationen zu diesen Themen finden Sie unter dem Menüpunkt Immobilienverwaltung. In den News haben wir nützliche Tipps um die Betriebskosten zu senken, sowie Aktuelles aus dem Wohnrecht für Sie vorbereitet.
Aktuelle Informationen rund um`s Thema Wohnen erhalten unsere Kunden durch unseren Newsletter, den wir mehrmals im Jahre versenden. Bei Interesse daran melden Sie sich im nebenstehenden Menu einfach an.
Sie suchen einen kompeteten und zuverlässigen Immobilienmakler, der für Sie die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Liegenschaft übernimmt? Die ImmoPro ist spezialisiert auf die Verwertung von Liegenschaften im Bereich Innsbruck. Nützen Sie unsere Erfahrung für eine rasche und unkomplizierte Abwicklung des Verkaufs oder der Vermietung. Nähere Infos dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Immobilienvermittlung.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen des Immobilienmanagements und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Verwaltung oder Vermittlung Ihrer Liegenschaft. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Informationsgespräch! |
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Änderungen an Allgemeinteilen durch einzelne Miteigentümer |
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Geschrieben von: Stefan Kandler
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Montag, den 05. Dezember 2011 um 17:39 Uhr |
Was passiert bei eigenmächtig vorgenommenen Änderungen an Allgemeinteilen
In Übereinstimmung mit der geltenden Lehre und Judikatur entschied der Oberste Gerichtshof in 5Ob225/10i, dass gegen einen Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Änderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft vornimmt, jeder einzelne Wohnungseigentümer mit Unterlassungs- bzw. Beseitigungsklage vorgehen kann.
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Hochwertiges Sanieren zahlt sich aus |
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Hochwertiges Sanieren zahlt sich aus
Unter dieser Überschrift wird in der Beilage zur Tiroler Tageszeitung am 29. Mai 2011 die Sanierung des Objektes Sonnwinkl in Völs genauer beschrieben, das im Zuge des Tiroler Sanierungspreises 2009 mit einer Belobigung ausgezeichnet wurde. Im Zuge der Sanierung wurde das Objekt auf Niedrig-Energiehaus Standard gebracht und für die Eigentümer eine dauerhafte Wertsteigerung erreicht.
An dieser Stelle möchten wir uns deshalb als verantwortliche Hausverwaltung bei allen ausführenden Firmen und den Planern bedanken und insbesondere den Eigentümern für ihre zukunftsweisenden Entscheidung gratulieren. Nähere Infos finden Sie dazu im Artikel der TT, den wir mit freundlicher Genehmigung der TT auf unserer Homepage präsentieren dürfen:
Hochwertiges Sanieren zahlt sich aus
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Heiz- und Betriebskosten sparen |
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Wie man Heiz- und Betriebskosten sparen kann
Jeder sorgt sich um die Höhe der Betriebskosten, die in diesen Zeiten durch laufende Erhöhungen der Versorger sowie Preissteigerungen bei den Rohstoffen bereits einen beachtlichen Anteil an den gesamten monatlichen Wohnkosten erreichen. Daher geben wir Ihnen ein paar Tipps, um die Betriebskosten und zur kalten Jahreszeit auch die Heizkosten zu senken. Ihre Geldbörse wird es Ihnen danken.
Heizkosten
Überhitzte Räume sind nicht nur ungesund, sondern erhöhen auch überproportional die Heizkosten. Als Faustregel gilt: Die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad reduziert den Energieverbrauch
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Betriebskosten und Umsatzsteuer |
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Betriebskosten und Umsatzsteuer
Ist die Eigentümergemeinschaft umsatzsteuerpflichtig (siehe Artikel Umsatzsteuer im Wohnungseigentum), werden die Betriebskosten mit Umsatzsteuer an die Eigentümer weiterverrechnet.
Die Eigentümergemeinschaft erhält verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen (z.B. Strom mit UST 20 %, Abfallgebühren mit UST 10 %, Grundsteuer mit UST 0 %, ...). Diese Vorsteuerbeträge kann die Gemeinschaft beim Finanzamt geltend machen. Andererseits muss sie aber bei der Weiterverrechnung an die Eigentümer wieder Umsatzsteuer abliefern. Die Weiterverrechnung erfolgt einerseits mit den laufenden monatlichen Betriebskostenakonti, andererseits mit der Jahresabrechnung der Betriebskosten.
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