ImmoPro - Willkommen auf unserer neuen Homepage
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 05. Mai 2011 12:10
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 15. Februar 2013 14:33
- Geschrieben von Stefan Kandler
- Zugriffe: 363
ImmoPro Immobilien GmbH- Die Hausverwaltung auf IHRER Seite!
Kompetenz, Qualität und Kundenorientierung sind unsere Grundsätze bei der Betreuung Ihrer Liegenschaft.
Unsere Mitarbeiter sind Spezialisten in Ihren Fachgebieten (Techniker, Juristen, Sachverständige, Bilanzbuchhalter) und decken damit das gesamte Spektrum einer modernen und dynamischen Hausverwaltung ab, die zugleich auf eine jahrzehntelange Geschichte zurückblicken kann.
Wir sorgen nicht nur für eine Optmierung der Betriebskosten, sondern betreuen Sie auch bei allen anderen wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Betreuung Ihrer Liegenschaft.
Als besonderen Service können unsere Kunden mittels eigenem Kundenlogin detaillierte Informationen betreffend ihre Liegenschaft online und rund um die Uhr abfragen. Unsere Leistungsübersicht, sowie verschiedene Berichte und Informationen zu diesen Themen finden Sie unter dem Menüpunkt Immobilienverwaltung. In den News haben wir nützliche Tipps um die Betriebskosten zu senken, sowie Aktuelles aus dem Wohnrecht für Sie vorbereitet.
Aktuelle Informationen rund um`s Thema Wohnen erhalten unsere Kunden durch unseren Newsletter, den wir mehrmals im Jahre versenden. Bei Interesse daran melden Sie sich im nebenstehenden Menu einfach an.
Sie suchen einen kompeteten und zuverlässigen Immobilienmakler, der für Sie die Vermietung oder den Verkauf Ihrer Liegenschaft übernimmt? Die ImmoPro ist spezialisiert auf die Verwertung von Liegenschaften im Bereich Innsbruck. Nützen Sie unsere Erfahrung für eine rasche und unkomplizierte Abwicklung des Verkaufs oder der Vermietung. Nähere Infos dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Immobilienvermittlung.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen des Immobilienmanagements und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Verwaltung oder Vermittlung Ihrer Liegenschaft.
N E U :
Für alle unsere geschätzten Kunden im Außerfern haben wir ab sofort eine Sprechstelle in Reutte eingerichtet, die jeden Montag und Donnerstag von 9 h bis 12 h geöffnet ist. Unsere Mitarbeiterin wird sich vor Ort um Ihre Anliegen bemühen.
Tel.: 05276/62591 - DW 5451.
- Details
- Erstellt am Freitag, 19. Oktober 2012 08:02
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 22. November 2012 18:59
- Geschrieben von Administrator
- Zugriffe: 911
Änderungen bei der Grundbuchseintragungsgebühr
Der Verfassungsgerichtshof hat per 31.12.2012 die bisherige Anknüpfung der Höhe der Eintragungsgebühr an den Einheitswert für verfassungswidrig erklärt.
Regelung bisher:
- bei entgeltlichem Erwerb ist der Wert der Gegenleistung (beim Kauf somit der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Eintragungsgebühr und der Grunderwerbssteuer ins Grundbuch.
- Bei unentgeltlichemErwerb: grundsätzlich ist der 3-fache Einheitswert (für Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr) anzusetzen, der vor dem Erwerbsvorgang zuletzt festgestellt wurde. In folgenden Fällen ist dies u.a. von Bedeutung wenn:
Weiterlesen: Änderung Grundbuchseintragungsgebühr - Info Grunderwerbsteuer
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 20. September 2012 18:48
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 20. September 2012 18:48
- Geschrieben von Administrator
- Zugriffe: 626
Umsatzsteuer und WEG ab 1.9.2012
Von den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das Stabilitätsgesetz 2012 sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften betroffen.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 17 UStG ist die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich verpflichtet, bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten 0% Umsatzsteuer zur Vorschreibung zu bringen, so nicht gemäß § 6 Abs 2 UStG zur Steuerpflicht optiert wird (dann: Wohnungen BK mit 10%, Heizkosten mit 20%; Geschäfte/Büros/Garagen alles mit 20% USt).
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 20. September 2012 18:47
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 20. September 2012 18:47
- Geschrieben von Administrator
- Zugriffe: 587
Winterdienst - Organisation - Haftung:
Trotz der Hoffnung auf einen schönen Herbst zeigt der erste Wintereinbruch auf den Bergen, dass der nächste Winter in nicht mehr allzu weiter Ferne ist. Besonders nach dem letzten schneereichen Winter stellt sich für Eigentümergemeinschaft immer wieder die Frage der Organisation des Winterdienstes und einer möglichen Haftung bei Unfällen. Sowohl der § 93 Straßenverkehrsordnung StVO als auch die Wegehalterhaftung gem. ABGB regeln, dass Hauseigentümer bestimmte Verkehrsflächen und Wege schnee- und eisfrei zu halten haben.
- Details
- Erstellt am Dienstag, 21. Februar 2012 07:45
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 14. August 2012 13:48
- Geschrieben von Stefan Kandler
- Zugriffe: 3504
Spekulationssteuer bei Immobilien

Please wait...

