ImmoPro Immobilien GmbH - Die Hausverwaltung auf IHRER Seite!
Kompetenz und Qualität, darauf legen wir besonderen Wert, wenn es darum geht, Liegenschaften in ganz Tirol und Vorarlberg zu verwalten bzw. auch zu vermitteln und unsere Kunden in jeder Hinsicht umfassend zu betreuen. Die Verleihung des Tiroler Sanierungspreises 2009 zeigt auch, dass wir bei der Abwicklung größerer Sanierungen Ihr zuverlässiger Partner sind.
Dazu stellen wir unseren Kunden auch ein besonderes Service zur Verfügung, das Ihnen über das Kundenlogin erlaubt, detaillierte Informationen bezüglich der verwalteten Liegenschaften online und rund um die Uhr abzufragen. Sollten Sie noch Zugangsdaten brauchen, schicken Sie uns ein kurzes
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Unsere Leistungsübersicht sowie verschiedene Berichte und Informationen zu diesen Themen finden Sie unter den Menüpunkten Immobilienverwaltung und Immobilienvermittlung. In den News haben wir nützliche Tipps, um die Betriebskosten zu senken, sowie Aktuelles aus dem Wohnrecht für Sie vorbereitet.
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Gerne beraten wir Sie in allen Fragen des Immobilienmanagements und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Verwaltung oder Vermittlung Ihrer Liegenschaft. Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Informationsgespräch! |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. August 2010 um 08:36 Uhr |
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Immobilienmaklerverordnung geändert |
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Geschrieben von: Stefan Kandler
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Mittwoch, den 25. August 2010 um 11:04 Uhr |
Kürzung der Immobilienmaklerprovisionen
Ab 1. September 2010 werden die Höchstsätze für Maklerprovisionen bei Vermietungen wie folgt reduziert:
Mietverträge für Geschäftsräume:
- Dauer mehr als 3 Jahre: 3 Bruttomonatsmieten (=BMM) vom Mieter
- Dauer mehr als 2 weniger als 3 Jahre: 2 BMM vom Mieter
- Dauer weniger als 2 Jahre: 1 BMM vom Mieter
Die höchstzulässige Provision für den Vermieter beträgt immer 3 BMM.
Mietverträge für Wohnungen /Einfamilienhäuser:
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Abgrenzung ord. zu ao. Verwaltung im WEG |
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Geschrieben von: Stefan Kandler
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Umrüstung Glühbirnen zu Leuchtstoffröhren:
In der Entscheidung 5 Ob 127/09a wurde vom OGH geurteilt, dass die Umrüstung einer Kellerbeleuchtung von Glühbirnen- zu Leuchtstoffröhren eine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung (§ 29 WEG) darstellt.
Begründung/Beurteilung:
Zufolge § 28 Abs 1 Z 1 WEG gehört zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung die ordnungsgemäße Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft im Sinn des § 3 MRG einschließlich baulicher Veränderungen,
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Warum brauche ich einen Makler |
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Donnerstag, den 06. Mai 2010 um 11:27 Uhr |
"Ich kann meine Immobilie auch selber verkaufen!"
Natürlich können Sie das! Doch was ist, wenn Sie doch keinen Käufer finden oder wenn sich die falschen Interessenten melden? Der eigentliche Verkauf beginnt erst dann, wenn der erste Kontakt zu einem oder mehreren Interessenten hergestellt ist. Zudem ist der Verkauf der eigenen Immobilie meistens mit sehr viel Emotionen verbunden - und solche Gefühle sind bei einem Verkauf meistens hinderlich.
Die Praxis zeigt, dass ein erfahrener Immobilienmakler oft den höheren Verkaufspreis erzielt, da er die für einen professionellen Verkauf nötige Distanz hat und emotional nicht an das Objekt gebunden ist. Damit gleichen sich die verhältnismäßig geringen Vermarktungskosten wieder aus. Damit eine nachhaltig optimale Vermittlung einer Liegenschaft gegenüber dem Eigentümer gewährleistet ist, wird bereits im Zuge der Bestandsaufnahme und Beratung ein marktgerechter Konsens zwischen Vorstellungen, Wünschen und Produktattributen einerseits und Marktgegebenheiten bzw. Nachfrageseite andererseits angestrebt.
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FI-Schalter-Pflicht bei Neuvermietungen |
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Geschrieben von: Stefan Kandler
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Montag, den 02. August 2010 um 08:35 Uhr |
WICHTIGE INFO FÜR VERMIETER
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat mit Wirkung vom 12.Juli 2010 die Elektrotechnikverordnung 2002 geändert (BGBl II 223/2010). Neu aufgenommen (§ 7a) wurde eine Bestimmung, die jeden Vermieter im Teil- und Vollanwendungsbereich1) des Mietrechtes dazu verpflichtet sicherzustellen, die Ausstattung der Wohnung mit einem Zusatzschutz gegen einen elektrischen Schlag
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