Rechtliche Betreuung:
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Vertretung der Wohnungseigentümer in allen, zur Abwicklung der ordnungsgemäßen Verwaltung notwendigen Angelegenheiten
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Evidenzhaltung von Gewährleistungsfristen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus Verträgen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Auftraggeber ist
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Ständige Vertretung der Wohnungseigentümer bei Behörden und Schlichtungsstellen nach Rücksprache mit den Wohnungseigentümern und rechtzeitige Berichterstattung darüber
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Die Mitwirkung bei Schätzungen, Parifizierungen und bei behördlichen Nutzerinvestitionen
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Schadenersatzansprüche, insbesondere Versicherungsangelegenheiten
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Kündigung von Bestandsverträgen nach Rücksprache mit den Hauseigentümern
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Unverbindliche rechtliche Beratung in allen Fragen des Wohnrechts