Technische Betreuung:
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Regelmäßige Begehung der Liegenschaften
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Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen
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Einholung von Kostenvoranschlägen, Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Betreuung und Abwicklung von Großreparaturen sowie Verbesserungsmaßnahmen
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Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten des Grundeigentümers gemäß § 93 StVO, sowie gemäß anderen Vorschriften
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Meldung von Schadensfällen an Gebäuden und Weiterleitung von Schadenersatzansprüchen, welche von Dritten an die Gebäudeinhabung herangetragen werden
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Jährliche Erstellung einer Vorschau von Sanierungsmaßnahmen und Herstellungsarbeiten für das nächste Kalenderjahr