Globaldarlehen von Eigentümergemeinschaften
Gem. § 28 Abs 1 Z 3 WEG kann die Eigentümergemeinschaft zur Finanzierung der durch die Rücklage nicht gedeckten Kosten einer in längeren als einjährigen Abständen wiederkehrenden Arbeit zur ordnungsgemäßen Erhaltung ein Darlehen aufnehmen.
Dieses sog. Globaldarlehen wird nicht im Grundbuch eingetragen (ist somit für etwaige Käufer einer Wohnung nicht sichtbar, dh der Verkäufer hat dies einem Käufer gegenüber offen zulegen) und erfolgt die Tilgung mittels monatlicher Vorschreibung an die Miteigentümer im Rahmen der laufenden Akontierung der Betriebskosten. Die Rückzahlung für das aufgenommene Kapital bleibt dabei umsatzsteuerfrei, die Zinsen hingegen sind mit USt. zu belasten.