Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien, Steuerreform 2015
Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2015 wurde am 19. Mai 2015 in Begutachtung geschickt, am 16. Juni 2015 wurde die Regierungsvorlage verabschiedet, sie soll vorraussichtlich im Juli vom Nationalrat beschlossen werden.
Für Eigentümer von Immobilien bringt die Steuerreform 2015 eine Erhöhung der Belastungen mit sich:
Immobilienertragsteuer:
Ab 2016 beträgt die Immobilienertragsteuer statt 25 % nun 30 %. Damit einhergehend wird der Inflationsabschlag ab 2016 entfallen. Damit wird eine Veräußerung von Immobilien deutlich verteuert und bewirkt langfristig eine kalte Progression für Immobilien.
Gebäudeabschreibung:
Als Grundlage für die Abschreibung wird der Anteil von Grund und Boden von 20 % auf 40 % erhöht. Mittels Gutachten kann jedoch ein anderer Grundanteil nachgewiesen werden.
Bei betrieblich genutzten Gebäuden wird der Abschreibungssatz auf 2,5 % vereinheitlicht.
Für Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten wird die Absetzungsdauer von 10 auf 15 Jahre einheitlich verlängert.
Grunderwerbsteuer:
Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken dient als Bemessungsgrundlage weiterhin der Einheitswert.
Für alle anderen Liegenschaften wird auf einen vom Verkehrswert abgeleiteten Wert abgestellt:
- Bei Betriebsübertragungen wird der Freibetrag auf € 900.000,-- erhöht.
- Bei Übertragungen zwischen Ehegatten im Todesfall ist eine Befreiung für den Hauptwohnsitz bis zu 150 m² vorgesehen.
- Staffeltarif für alle übrigen unentgeltlichen Übertragungen: bis € 250.000,-- 0,5 %, darüber bis € 400.000,-- 2 %; darüber 3,5 %.
Innerhalb von 5 Jahren werden unentgeltliche Erwerbe zwischen denselben Personen zusammengezählt.
Umsatzsteuer:
PKW-Abstellplätze bei Wohnungseigentümergemeinschaften werden umsatzsteuerlich mit der Vermietung von Abstellplätzen gleichgestellt.